Reisemobile exclusiv mieten mit Automatik

Alle Kilometer inklusive ab 15 Tage Mietdauer

„Edle“ Reisemobile zum Mieten

Profitiere von unserer Erfahrung als Fahrzeugvermieter seit 1992!

Bei Edeltrikes in Mühlacker finden Sie das passende Traum-Wohnmobil zum Mieten um unvergessliche Urlaubstage in Deutschland oder im Ausland zu genießen. Wir stellen Ihnen moderne Fahrzeuge der Marken Carthago und Malibu zur Verfügung. Mit unseren Modellen sind Sie dort zu Hause wo es Ihnen gerade gefällt, denn Bett, Bad, Wohnzimmer und Küche fahren stets mit!

Mit echtem Reisemobilkomfort durch einzigartiges Raum- und Fahrgefühl dank großer Panoramadachkuppel vom Fahrerhaus bis über die Wohnsitzgruppe.

Fahrzeugdaten:

Leistung: 160 PS (117 kW);
Wandlerautomatik 9G;
Maße (LxBxH): 6,36 x 2,05 x 2,59 m;
Schlafplätze: 2+1;
Sitzplätze: 4;
Zul. Gesamtgewicht: 3.500 kg;
Masse in fahrbereitem Zustand: 2.960 kg;
Fahrerassistenzpaket (Notbrems-, Spurhaltewarn- und Fernlichtassistent, Verkehrsschilderkennung, Regen- und Lichtsensor, etc.;
Aufbaupaket;
Chassispaket (Tempomat, Einparkhilfe, etc.);
Dachmarkise 4,0 m;
Rückfahrkamera;
Mediacenter im Fahrerhaus;
Klimaanlage;
Steckdosenpaket;
Bullaugenfenster im Heckbereich;
Anhängerkupplung abnehmbar (2.500 kg);

ab 97,- €

pro Tag
 
Fahrzeugdaten:
Leistung: 160 PS (117 kW) Euro 6 d temp;
Wandlerautomatik 9G;
Maße (LxBxH): 6,67 x 2,27 x 2,89 m;
Schlafplätze: 4;
Sitzplätze: 4;
Zul. Gesamtgewicht: 3.500 kg;
Masse in fahrbereitem Zustand: 2.960 kg;
Mediapaket mit 24″ TV;
Fahrradsystem in Heckgarage für 2x Bikes;
Dachmarkise, 4,0 m;
Rückfahrkamera;
Alarmanlage Carthago;
Kaffeekapselmaschine, fest eingebaut;
Gaskasten mit komfortablem Auszugsboden;
 

ab 115,- €

pro Tag

Mietpreisliste der Saison 2024

2

   

Saisonzeiten

Terminübersicht

2x Malibu Van

640 LE Charming GT

1x Carthago Compactline

l 141 LE

Nebensaison 01.01. – 31.03.2024
Mindestmiete 5 Tage Mindestmiete 7 Tage
Erste Woche   97,00 € / Tag 115,00 € / Tag
ab 8. Tag   90,00 € / Tag 105,00 € / Tag
Zwischensaison 01.04. – 20.07.2024
16.09. – 03.11.2024
Mindestmiete 5 Tage Mindestmiete 7 Tage
Erste Woche   120,00 € / Tag 138,00 € / Tag
Weitere Woche(n)   110,00 € / Tag 128,00 € / Tag
Hauptsaison 21.07. – 15.09.2024 Mindestmiete 10 Tage Mindestmiete 14 Tage
Erste Woche   135,00 € / Tag 158,00 € / Tag
Weitere Woche(n)   125,00 € / Tag 148,00 € / Tag

 

Alle Tagespreise in Euro inklusive Mehrwertsteuer.

 

Komplette Preise: 300 km sind pro Tag frei; ab 15 Miettagen sind alle gefahrenen Kilometer frei; jeder Mehrkilometer kostet 0,50 €. Alle Risiken sind abgesichert; Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit 1.000,- € Selbstbeteiligung und Teilkaskoversicherung, Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Deckung bzw. mit max. 15 Millionen pro Person. Eine Selbstbehaltausschlussversicherung kann bei Interesse über diverse Anbieter abgeschlossen werden, Info auch gerne von uns, Abschluss nur durch den Mieter direkt mit der jeweiligen Versicherung.

 

Service-Pauschale: Pro Anmietung wird eine Service-Pauschale von 150,- € fällig. Sie enthält: Einweisung bei der Übernahme, Außenreinigung nach der Rückkehr (Frontscheibe muss bei Rückgabe sauber sein). Stromkabel und Adapter, 11kg Gas, Toilettenchemie, Frischwassertank mit 100l Wasser aufgefüllt, 2 St. Auffahrkeile, 2 St. Warnwesten, Warndreieck; Warntafel, Markise und kostenloser PWK-Stellplatz während der Mietdauer. In den Reisemobilen befindet sich keinerlei Hausrat.

 

Ausstattung unserer Reisemobile: Kraftvolle Automatik, teilweise Anhängekupplung, Fahrerhaus-Klimaanlage, Markise, Rückfahrkamera, Mediacenter, Fahrradträger (für 2 Fahrräder, max. 40 kg,), Radio mit CD, Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos, Wohnraum-Gasheizung, Spültoilette und Dusche, Multifunktions-Kühlschrank und vieles mehr.

 

Zubuchbar:

    • Innenreinigung bei Rückgabe: Auf Wunsch für pauschal 120,- € (bei Voranmeldung)
    • Tische & Stühle: mieten für 40,- € pauschal pro Anmietung,
    • Camping Geschirr Set mit Kochtöpfen: 40,- €

 

Frühbucher- und Treuerabatt für die Saison 2024:

    • 5 % Rabatt bei Mietabschluss bis zum 01. Januar 2024,
    • 3 % Rabatt bei Mietabschluss bis zum 31. März 2024.
    • 3 % Treuerabatt bei wiederholter Miete bei uns.

 

Buchungslücken-/Flexirabatt:

    • Wenn Sie bei Ihrer Mietzeit flexibel sind und Buchungslücken nützen können, gibt es den Flexirabatt je nach Saison. Bitte aktuelle Buchungslücken und Flexirabatt bei uns anfragen.

 

Praktischer Triketransportanhänger für die entspannte Anreise in den Urlaub mit Reisemobil und dem Trike für 35,- € / Tag oder bei längerer Anmietung für 199,- € / Woche.

 

Mietbedingungen

Reservierungen und Rücktritt

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis geleistet hat. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Rest bei Fahrzeugübernahme. Bei Rücktritt vom Vertrag sind bis 90 Tage vor dem 1. Miettag 10 %; bis 30 Tage 50 % und weniger als 30 Tage 90 % des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als Rücktrittskosten zu bezahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Die Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt € 50,-. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.) so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen die Rücktrittskosten schützen.

Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietpreisliste.

Zahlungsweise

Bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn bar oder per EC-Cash fällig.

Übernahme und Rückgabe

Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen. Das Fahrzeug ist zum Mietbeginn auf dem Gelände des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Reisemobil bei Wochenmieten freitags zwischen 15.30 Uhr und 17:00 Uhr zur Abholung bereit und muss am Rückgabetag freitags bis spätestens um 10.00 Uhr zurückgebracht werden.

Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 1.000,- € mit EC-Karte oder bar hinterlegt werden.
Zum Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24h) mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt, innen frisch gereinigt und mit geleertem Toiletten- und Abwassertank zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug innen schlecht oder nicht gereinigt zurück gegeben, berechnen wir eine Pauschale von € 150,- und für die Leerung der Toilette € 75,-. Außenwäsche erfolgt durch uns und ist in der Servicepauschale enthalten. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

Führungsberechtigte

Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 25 Jahre betragen und der Fahrer muss die für das Mietfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern und den beim Mieter angestellten Berufsfahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.

Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten, die Wartungs-/Servicefristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (außer Bulgarien/Rumänien) möglich. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern. Für einzelne europäische/außereuropäische Länder wie z.B. Türkei oder Marokko bietet die Versicherung nur Haftpflichtschutz und dürfen deshalb nicht bereist werden.
Aufgrund von Versicherungsauflagen sind unsere Fahrzeuge mit einem stillen Sicherungssystem ausgestattet, welches im Notfall eine Ortung des Fahrzeuges ermöglicht.

Wartung und Reparatur

Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, Öle, etc. trägt der Mieter; die Kosten für vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die 24h-Servicenummer des Basisfahrzeug-Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Vollkasko € 1.500,00 pro Schadensfall; Teilkasko (Unwetterschäden/Hagel, Diebstahl, Glasbruch etc.) mit € 1.500,00 pro Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 3-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug am Firmensitz des Vermieters in Mühlacker zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

Speicherung von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an die den Mietwagen finanzierende Bank zu übermitteln, damit diese die Verwendung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs jederzeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch durch eine telefonische Rückfrage bei dem jeweiligen Mieter, prüfen kann. Eine andere Nutzung der Kundendaten durch die Bank ist ausdrücklich untersagt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren.

Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Gerne klären wir nachstehend die häufigsten Fragen, die wir von unseren Kunden gefragt werden.

Wer reingt das Wohnmobil?

Sie erhalten von uns ein innen und außen gereinigtes Fahrzeug. Bei Rückgabe erfolgt die Außenwäsche durch uns und ist in der Servicepauschale enthalten. Die Innenreinigung obliegt Ihnen und wir erwarten das Fahrzeug innen auch wieder gereinigt zurück.

Notwendiger Führerschein!

Grundsätzlich muss der Fahrer bei uns mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnisfür PKW der Klasse 3 oder B  mindestens 3 Jahre besitzen.

Hier ist Platz für Ihre Frage

Nichtraucherfahrzeuge!

Wir bitten Sie im Interesse aller Mieter, das Rauchverbot in unseren Fahrzeugen einzuhalten.

Kann ich mein Fahrzeug während der Anmietung bei Euch abstellen?

Rund um unsere Trikehalle sind genügend Aussenparkplätze vorhanden welche gerne auf eigenes Risiko genutzt werden dürfen.

Tankservice!

Bei Rückgabe ohne vollen Kraftstofftank verrechnen wir 25,- € Gebühr zzgl. der Kraftstoffkosten.

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